Herzlich willkommen beim HinSchG-Meldesystem für: Infrafibre Germany GmbH

Dieses System bietet Ihnen die Möglichkeit, Verstöße gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) anonym zu melden. Das HinSchG wurde eingeführt, um den Schutz von Hinweisgebern zu gewährleisten und die Aufdeckung von Missständen in Unternehmen zu fördern. Es legt klare gesetzliche Regelungen fest, die sicherstellen, dass Arbeitnehmer, die Verstöße melden, vor Repressalien geschützt sind.

Unsere Meldestelle: Ein Anwalt als vertrauenswürdiger Partner:

Um sicherzustellen, dass Ihre Meldungen vertraulich behandelt werden und alle gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden, hat unser Unternehmen einen erfahrenen Anwalt als Meldestelle beauftragt. Der Anwalt fungiert als neutraler und unabhängiger Ansprechpartner, der Ihre Meldungen entgegennimmt, prüft und gegebenenfalls die erforderlichen Maßnahmen ergreift.

Ihre Aufgabe als Arbeitnehmer:

Als Arbeitnehmer sind Sie eine wichtige Quelle für die Aufdeckung von Verstößen in Ihrem Unternehmen. Das HinSchG ermutigt Sie, folgende Verstöße zu melden:

1

Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften: Melden Sie Verstöße gegen nationale und internationale Gesetze, beispielsweise im Bereich des Arbeitsrechts, des Umweltschutzes oder der Wettbewerbsregulierung

2

Verstöße gegen Unternehmensrichtlinien: Melden Sie Verstöße gegen interne Richtlinien, Verhaltenskodizes oder Compliance-Vorgaben Ihres Unternehmens.

3

Korruption und Bestechung: Melden Sie Fälle von Bestechung, Korruption oder unethischem Verhalten, die dem Ansehen des Unternehmens schaden.

4

Finanzielle Unregelmäßigkeiten: Melden Sie Betrug, Unterschlagung oder andere finanzielle Unregelmäßigkeiten, die dem Unternehmen oder seinen Mitarbeitern Schaden zufügen.

5

Diskriminierung und Mobbing: Melden Sie Fälle von Diskriminierung, Belästigung, Mobbing oder anderem unangemessenem Verhalten am Arbeitsplatz.

Der Ablauf Ihrer Meldung:

Unser HinSchG-Meldesystem gewährleistet die vollständige Anonymität Ihrer Meldung und schützt Ihre Identität. Der Prozess umfasst folgende Schritte:

1

Abgabe der Meldung: Geben Sie Ihre Meldung über das Formular ein. Ihre Email-Adresse wird verschlüsselt und nicht weitergeleitet, um Ihre Anonymität zu wahren.

2

Bestätigung der Abgabe: Nachdem Sie Ihre Meldung abgegeben haben, erhalten Sie eine Bestätigung, dass Ihre Meldung erfolgreich eingegangen ist. Bitte bewahren Sie die Bestätigung für Ihre Unterlagen auf.

3

Prüfung und Maßnahmen: Unser Anwalt als Meldestelle überprüft Ihre Meldung sorgfältig und ergreift gegebenenfalls die erforderlichen Maßnahmen. Dies kann beinhalten: - Rücksprache mit Ihnen: über das gesicherte System kann der Anwalt Kontakt zu Ihnen aufnehmen (er bekommt keine personenbezogenen Daten, auch nicht Ihre Email über das System) um den Sachverhalt besser zu erfassen und zu bewerten.

- Beweissicherung: Der Anwalt stellt sicher, dass die von Ihnen übermittelten Beweise gesichert werden, um eine umfassende Aufklärung des Vorfalls zu ermöglichen.

- Maßnahmen: Falls sich der gemeldete Verstoß als zutreffend erweist, ergreift der Anwalt die erforderlichen Maßnahmen.

Bericht an den Hinweisgeber:

Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen werden Sie als Hinweisgeber über den Fortschritt und das Ergebnis der Untersuchung informiert. Dabei wird Ihre Anonymität gewahrt, um mögliche Repressalien zu verhindern. Der Anwalt wird Ihnen einen Bericht zukommen lassen, der die Ergebnisse der Untersuchung und gegebenenfalls ergriffene Maßnahmen enthält.

Meldung einreichen:

Sie können Ihre Meldung an unseren Anwalt auch telefonisch vornehmen unter 06995928027. Sie werden telefonisch auch über den weiteren Ablauf des Verfahrens informiert.

Sie haben außerdem die Möglichkeit, Ihre Hinweise anstatt an die interne Meldestelle an eine externe Meldestelle zu übermitteln. Externe Meldestellen werden im Auftrag des Bundes betrieben, insbesondere beim Bundesamt für Justiz. Weitere Informationen zu den externen Meldestellen und den Kontaktmöglichkeiten finden Sie über folgenden Link:

https://www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/MeldestelledesBundes_node.html

Sie sind in der Wahl zwischen interner und externer Meldestelle frei. Bitte beachten Sie aber, dass nach § 7 HinSchG die interne Meldung in der Regel bevorzugt werden sollte. Aus dem Unternehmen heraus lassen sich Sachverhalte besser und effizienter aufklären. Sie haben die Möglichkeit, sich über das Meldesystem vollständig anonym an die Meldestelle zu wenden. Sofern Sie mit der Bearbeitung Ihrer Meldung durch die Meldestelle oder den vom Unternehmen ergriffenen Maßnahmen nicht zufrieden sind, steht Ihnen selbstverständlich immer noch die Möglichkeit offen, sich ergänzend auch an eine externe Meldestelle zu wenden.

Um Ihre Meldung einzureichen, füllen Sie bitte die folgenden Formularfelder aus: